Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

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Mitglieder

Mit einer Mitgliedschaft unterstützt du die Ideen des Hegnerhofs und wirst regelmässig zu den Kulturveranstaltungen eingeladen. Als Mitglied gibt es Ermässigung auf die Veranstaltungen und auf die Miete der Räume. Zudem ist die Mitgliedschaft ein aktiver Beitrag zur Kultur in Kloten.

Statuten

Art.1 Name

1.1. Der Förderverein Hegnerhof ist ein privatrechtlicher, politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60ff ZGB.

Art.2 Sitz

2.1. Rechtsdomizil ist der offizielle Geschäftssitz des Vereins.

Art.3 Zweck

Wer
3.1. Im Verein schliessen sich Personen zusammen, die kulturelle, soziale und ökologische Projekte fördern und unterstützen möchten.

Wo

3.2. Der Verein bietet und nutzt am Standort des Hegnerhofs (Dorfstrasse 61 und 63) Raum fü Ateliers, Werkstätte, Wohnen, kulturelle Dienstleistungen und Veranstaltungen.

Was
3.3. Der Verein fördert und schafft Angebote, Projekte und Einrichtungen in den Bereichen der Künste, Gesellschaft und Umwelt.

3.4. Der Verein versteht sich als Bildungsorgan. Er setzt sich ein für Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität.

Wie
3.5. Der Verein strebt eine generationenübergreifende Nutzung sowie den Dialog verschiedener Kulturen, Gesellschaften und Religionen an, in denen Menschen unabhängig von Alter und Zugehörigkeit tätig sein können.

3.6. Der Verein arbeitet zusammen mit Behörden, Schulen und Kirchen. Er fördert den Austausch mit Projekten und Organisationen, die sich ähnlichen Zielen verpflichten.

3.7. Der Verein fördert den Wissensaustausch und die Weiterentwicklung der kulturellen Angebote. Er ist interessiert an Forschungsarbeit und Publikationen.

3.8. Der Verein arbeitet gemeinnützig, selbst- und gesellschaftskritisch und ist nach ethischen Grundsätzen ausgerichtet. Er fördert die Entfaltung von Mensch und Umwelt in gegenseitigem Respekt.

3.9. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Wen
3.11. Der Verein vertritt Einzelpersonen, Interessensgruppen und Gesellschaften, welche sich für die Anliegen einsetzen, der Grundhaltung der Leitideen und ethischen Richtlinien verpflichtet fühlen und als Mitglied aufgenommen sind. Er vertritt gemeinsame Interessen gegen aussen.

 Statuten als pdf

Mitgliederbeiträge CHF

  • Standard Mitgliederbeitrag: 40
  • Reduzierter Mitgliederbeitrag für Studierende, Lehrlinge und Wenigverdienende: 20
  • Kollektivbeitrag für Familien: 60
  • Kollektivbeitrag für Institutionen und Vereine: 90
  • Gönnerbeitrag: ab 200

Richtlinien Mitgliederstatus

Der Verein bezweckt die Aufnahme von Personen und Körperschaften, die kulturelle Projekte und den Austausch in den Bereichen der Künste, Gesellschaft und Umwelt unterstützen und Angebote künstlerischer Bildung sowie interdisziplinärer und interkultureller Zusammenarbeit fördern.

Einzelmitgliedschaft

Eine ordentliche Einzelmitgliedschaft erhalten Einzelpersonen, welche den Zweck und die Leitideen des Vereins unterstützen möchten im Sinne von Art. 4.1.

Kollektivmitgliedschaft

Eine ordentliche Kollektivmitgliedschaft erhalten juristische Personen im Sinne von Art. 4.2.

Gönner

Gönner sind alle Personen, Vereinigungen, Institutionen, welche den Zweck und die Leitideen des Vereins mit einem höheren finanziellen Beitrag unterstützen möchten.

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder von der GV gewählt. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag.

Kontoangaben der Vereinskasse

Förderverein Hegnerhof Kloten, Dorfstrasse 63, 8302 Kloten

Einlagekonto: ABS Alternative Bank Schweiz, 312.738.100-04

IBAN: CH19 0839 0031 2738 1000 4