Der Verein Hegnerhof ermöglicht ein Zusammenleben, gemeinsames Arbeiten, Lernen und Gestalten im Zentrum von Kloten – bodenständig und visionär. Er unterstützt kulturelle Projekte und fördert den Austausch in den Bereichen der Künste, Gesellschaft und Umwelt. Er achtet auf Nachhaltigkeit, soziale Integration und Partizipation. Er agiert gemeinnützig, respektiert das Persönliche und stärkt das Gemeinsame.
Der Verein macht es sich zum Anliegen, den Standort der Liegenschaften Dorfstrasse 61 und 63 hinsichtlich kultureller, gewerblicher, sozialer und ökologischer Nutzungen zu erweitern und den Hof-Charakter der Anlage als Arbeits- und Lebensraum im städtischen Gefüge neu zu interpretieren. Durch diese Umstrukturierung wird er einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und unterstützt damit die städtebauliche Entwicklung Klotens.
Der Verein schafft Angebote in den Bereichen der Künste, Gesellschaft und Umwelt. Die Angebote unterstützen insbesondere die künstlerische Bildung sowie die interdisziplinäre und interkulturelle Zusammenarbeit.
Der Verein bietet Raum für Ateliers, Veranstaltungen und nachhaltige Projekte verschiedener Personen und Organisationen.
Die Angebote richten sich an alle Interessierten der Stadt Kloten und Umgebung. Angestrebt werden eine generationenübergreifende Nutzung sowie der Dialog verschiedener Kulturen, Gesellschaften und Religionen.
Der Verein vernetzt sich mit Projekten, Strukturen und Organisationen, die sich ähnlichen Zielen verpflichten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, Schulen und Kirchen ermöglicht die Koordination und die Vermittlung des kulturellen Angebotes in der Stadt Kloten.
Der Verein arbeitet gemeinnützig, selbst- und gesellschaftskritisch und ist nach ethischen Grundsätzen ausgerichtet. Er fördert die Entfaltung von Mensch und Umwelt in gegenseitigem Respekt. Die Strukturen, inhaltlichen Ziele und Angebote zeichnen ihn als dialogische, integrative und unabhängige Organisation aus.
1.1. Der Förderverein Hegnerhof ist ein privatrechtlicher, politisch und konfessionell neutraler Verein nach Art. 60ff ZGB.
2.1. Rechtsdomizil ist der offizielle Geschäftssitz des Vereins.
Wer
3.1. Im Verein schliessen sich Personen zusammen, die kulturelle, soziale und ökologische Projekte fördern und unterstützen möchten.
Wo
3.2. Der Verein bietet und nutzt am Standort des Hegnerhofs (Dorfstrasse 61 und 63) Raum fü Ateliers, Werkstätte, Wohnen, kulturelle Dienstleistungen und Veranstaltungen.
Was
3.3. Der Verein fördert und schafft Angebote, Projekte und Einrichtungen in den Bereichen der Künste, Gesellschaft und Umwelt.
3.4. Der Verein versteht sich als Bildungsorgan. Er setzt sich ein für Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität.
Wie
3.5. Der Verein strebt eine generationenübergreifende Nutzung sowie den Dialog verschiedener Kulturen, Gesellschaften und Religionen an, in denen Menschen unabhängig von Alter und Zugehörigkeit tätig sein können.
3.6. Der Verein arbeitet zusammen mit Behörden, Schulen und Kirchen. Er fördert den Austausch mit Projekten und Organisationen, die sich ähnlichen Zielen verpflichten.
3.7. Der Verein fördert den Wissensaustausch und die Weiterentwicklung der kulturellen Angebote. Er ist interessiert an Forschungsarbeit und Publikationen.
3.8. Der Verein arbeitet gemeinnützig, selbst- und gesellschaftskritisch und ist nach ethischen Grundsätzen ausgerichtet. Er fördert die Entfaltung von Mensch und Umwelt in gegenseitigem Respekt.
3.9. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Wen
3.11. Der Verein vertritt Einzelpersonen, Interessensgruppen und Gesellschaften, welche sich für die Anliegen einsetzen, der Grundhaltung der Leitideen und ethischen Richtlinien verpflichtet fühlen und als Mitglied aufgenommen sind. Er vertritt gemeinsame Interessen gegen aussen.
…